Legionellen Untersuchung
Prüfpflichtig sind alle Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wi rd (z.B. in Kindergärten, bei Vermietung von Wohnungen oder Betrieb von Fitnessstudios) und die eine Großanlagen zur Trinkwasser-Erwärmung enthalten und die Duschen oder andere Einri chtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Entnahmestellen bei der Legionellenuntersuchung
Eine „Großanlage zur Trinkwassererwärmung” ist eine Anlage mit
a.) Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer
jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
b.) einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkw