Die Heizkostenverordnung
Die jahrzehntelang gewohnte, formelbasierte Ermittlung des Energiebedarfs für die Warmwasseraufbereitung, über das Heranziehen der Warmwassermenge, ist seit dem 01.01.2014 nicht mehr zulässig und macht Ihre Heizkostenabrechnung angreifbar. Mit der Novelle der Heizkostenverordnung ist nunmehr der Einbau eines Wärmezählers zur exakten Messung des Energiebedarfs für die Warmwasseraufbereitung notwendig.
Dieser kann in die bestehenden Abrechnungsstrukturen eingebunden werden. Folgende zulässige Heiznebenkosten können in einer Heizkostenabrechnung enthalten sein:
– 11% Amortisierung der Messgeräte
– Bedienung, Wartung und Pflege, Heizungskundendienst
– Betriebsstrom Heizung
– Eichgebühren
– Gerätemiete
– Immissionsmessung
– Kaminfegen/Schorsteinfeger
– Kesselreinigung
– Tankreinigung
– Kosten der Verbrauchserfassung (Ablesung)
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